Burgenland: Pionier im Tierschutz
Nachdem das Burgenland im vergangenen Jahr erfolgreich ein Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung durchgesetzt hat, will Landeshauptmann Hans Peter Doskozil diesen Weg nun auch bei der Rinderhaltung beschreiten. Die Regierung des Burgenlands hat am Dienstag eine Verfassungsbeschwerde beschlossen, um das Verbot auch hier rechtlich zu verankern.
Der Hintergrund: Aktuell dürfen Mast- und Zuchtrinder unterschiedlich gehalten werden. Während für Zuchtrinder Vollspaltenböden aus Gründen des Tierwohls bereits verboten sind, gilt dies für Masttiere nicht. Doskozil kritisiert diese Ungleichbehandlung und fordert eine konsequente Umsetzung des Staatsziels Tierschutz.
Unterstützung für Biobetriebe
Das Verbot ist nicht nur eine Frage des Tierwohls, sondern auch ein wirtschaftspolitisches Signal. Viele burgenländische Biobetriebe leiden unter der Streichung der Mutterkuhprämie durch den Bund. Hier will das Burgenland einspringen: „Wir kompensieren die Versäumnisse des Bundes und schaffen ein Fördermodell, das die regionale Landwirtschaft stärkt“, erklärt Doskozil. Das Ziel ist klar: Mehr Unterstützung für heimische Betriebe, die auf biologische und tierfreundliche Haltungsformen setzen. Diese sollen nicht nur finanziell abgesichert werden, sondern auch bessere Vermarktungsmöglichkeiten erhalten.
Zukunft der Rinderwirtschaft in Österreich
Das Burgenland sieht in der Förderung regionaler Betriebe und strengerer Tierschutzstandards eine Chance, auch die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft zu steigern. Ziel ist es, nicht nur die Bedingungen für Tiere zu verbessern, sondern auch die Abhängigkeit von Importfleisch mit hohem CO₂-Fußabdruck zu reduzieren. „Viele Landwirte sind bereit, höhere Tierwohlstandards einzuhalten. Wir möchten sie dabei unterstützen, dass sie sich das auch leisten können“, betont Doskozil. Mit diesen Maßnahmen soll nicht nur das Tierwohl, sondern auch die Qualität der österreichischen Landwirtschaft langfristig gesichert werden.